EinigeBegriffe rund um die Betriebswirtschaft
mit eigenen Worten kurz und bündig beschrieben:
Abschreibungen
Als Abschreibung wird der Wertverlust von Unternehmensvermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) bezeichnet.
Anschaffungen während eines Geschäftsjahres, welche unter 410 € ohne Mehrwertsteuer liegen, dürfen voll in die Kosten
einfließen. Bei höheren Beträgen müssen die Anschaffungskosten steuerlich auf mehrere Jahre verteilt werden, da ja auch die
Nutzungszeit länger dauert. Wie lange diese Nutzungszeit und somit die Kostenverteilung anzusetzen ist, kann
z.B. aus der Baugeräteliste abgelesen werden. Bei außergewöhnlichem Verschleiß oder technischer Veralterung sind auch
Sonderabschreibungen möglich, so dass sich die Anschaffungskosten auf eine kürzere Zeit als steuerlich ursprünglich
vorgesehene verteilen können.
Fazit: Anschaffungen zum Ende eines voraussichtlich guten Geschäftsjahres mindern den steuerlichen Gewinn nur in Höhe
der zulässigen steuerlichen Abschreibung. Merke: In die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) gehören
die monatlichen Anteile der Jahresabschreibungen, also jeweils ein Zwölftel. Sonst rechnen Sie sich das ganze Jahr über
„reich“.
Betriebsergebnis
Hier werden Ihre Erlöse und Kosten gegenübergestellt. Dies sollte nicht nur mit oft erheblicher Verspätung zum Ende des
Geschäftsjahres geschehen, sondern monatlich (BWA), damit Sie bei Fehlentwicklungen noch eingreifen können. Wenn Sie
z. B. die Rechtsform eines Einzelunternehmens gewählt haben, achten Sie bitte darauf, dass über das steuerliche Ergebnis
hinaus auch Ihr kalkulatorischer Unternehmerlohn und eventuell Ihre kalkulatorische Miete berücksichtigt werden müssen
(siehe spätere Erläuterungen hierzu).
Betriebswirtschaftliche Monatsauswertung (BWA)
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)sollte Ihnen monatlich zeigen, wo Sie aktuell stehen.
Nur wenn Sie aktuell eine einigermaßen genaue und ehrliche Abgrenzung vornehmen, hat diese BWA für Ihre Betriebsführung
einen wertvollen Aussagewert. Denken Sie bitte dabei auch an eventuell notwendige Bankverhandlungen. Ihre Kreditwürdigkeit
wird erfahrungsgemäß stark eingeschränkt, wenn die monatlichen Auswertungen nicht aktualisiert sind. Zur Aktualisierung
gehören neben den anteiligen monatlichen Abschreibungen selbstverständlich auch die seit dem letzten 31.12. veränderten
halbfertigen Leistungen. .Ohne deren Berücksichtigung können weder Sie sich noch die Bank ein Bild über Ihre
augenblickliche Rentabilitätssituation machen.
Bilanz
Die Bilanz ist die Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) und der Art, wie das Vermögen finanziert ist (Passiva).
Die Passivseite stellt also Ihre Schulden dar. Dabei wird nach Fristigkeit unterschieden. D.h. Anlagevermögen, welches über
einige Jahre abgeschrieben wird, muss auch langfristig finanziert sein, also nicht durch Kontokorrentkredite. Ansonsten sind
Liquiditätsprobleme vorprogrammiert. Auch das Eigenkapital dient der Finanzierung und stellt eine Schuld des Unternehmens
gegenüber Ihnen, dem Unternehmer, dar. Falls es auf der Aktivseite steht, liegt eine Überschuldung vor. Besonders bei
wachsendem aktiven Bestand reagieren Banken zunehmend allergisch. Das Vermögen auf der Aktivseite gliedert sich
grundsätzlich in Anlage- und Umlaufvermögen. Letzteres beinhaltet Vermögenswerte mit kurzfristigem Bestand, wie
Warenvorräte und Kundenforderungen. Folglich darf es auch kurzfristig finanziert sein, beispielsweise durch Kontokorrentkredit
und Lieferantenverbindlichkeiten etc. (Passivseite). Somit ergibt sich, dass Aktiva und Passiva in der Summe immer
ausgeglichen sein müssen, denn jeder Euro Vermögen muss finanziert sein. Idealerweise sollte dabei der Eigenkapitalanteil
über 30% der Passivseite betragen, da nur so eine gewisse Unabhängigkeit von Kreditgebern gewährleistet ist.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die sogenannte Bewegungsbilanz. Sie zeigt in der Gegenüberstellung der beiden letzten
Bilanzen, wo im letzten Jahr Geld herkam und wo es hinfloss.
Da Geld leider nicht „auf den Bäumen wächst“, müssen bei mangelhaften Gewinnen und somit einer negativen Entwicklung
des Eigenkapitals zusätzliche Schulden zur Finanzierung von Investitionen und zum Lebensstandard des Unternehmers
entstanden sein. Neben der Erhöhung von Bankkrediten kann dies auch durch höhere Lieferantenverbindlichkeiten, Schulden
beim Finanzamt, den Krankenkassen etc. geschehen sein.
Der Businessplanist heute eines der wichtigsten Dokumente bei Kreditentscheidungen aber auch zur eigenen
Absicherung. Eine feste Form ist zwar nicht vorgeschrieben, inhaltlich dürfen aber die obligatorische Ertragsvorschau,
Aussagen zu Markt und Wettbewerb, Aussagen zu einer möglichen Nachfolgeregelung / Vertretungsregelung sowie die
Definition des Unternehmenszieles nicht fehlen.
Der Cash-flow sagt aus, welche eigene Finanzkraft aus dem Gewinn des letzten Jahres z.B. für
notwendige Investitionen zur Verfügung steht. Er dient auch der Bank zur Beurteilung Ihrer Kapitaldienstgrenze (Zins und
Tilgung) bei zusätzlichen Kreditwünschen. Der Cash-flow (Liquiditätszufluss) errechnet sich aus dem steuerlichen Gewinn
zuzüglich der gebuchten Abschreibungen, da letztere zumindest nicht sofort Liquiditätsentzug bedeuten. Allerdings müssen
sie über Ihre Preise im Laufe der Nutzungsdauer, beispielsweise von Geräten, diese Abschreibungen verdienen, da sonst für
notwendige Ersatzinvestitionen keine eigenen Mittel zum gegebenen Zeitpunkt vorhanden sind und Sie dann auf das
Wohlwollen Ihrer Bank angewiesen sind.
Der Deckungsbeitragist die Differenz aus den Nettoerlösen und den variablen Kosten, welche mit Ihrer
Leistung entstehen und somit ohne diese auch nicht entstehen würden. Der Deckungsbeitrag dient zur teilweisen oder
gesamten Abdeckung der fixen Kosten, welche auch anfallen, wenn kein Umsatz getätigt wird. Langfristig muss der
Deckungsbeitrag somit natürlich die fixen Kosten überdecken, damit auch Gewinn übrigbleibt. Preiskalkulationen auf
Deckungsbeitragsbasis können somit nicht die Regel sein und sind nur sinnvoll, wenn zeitweise keine Aufträge unter
Volldeckungsgesichtspunkten hereinzuholen sind. Über das Wirtschaftsjahr gesehen müssen dann bei anderen Aufträgen die
Gesamtkosten (fixe plus variable) überdeckt werden, damit der überlebensnotwendige Überschuss erwirtschaftet wird.
In der Praxis gestaltet sich die Aufteilung der Gesamtkosten in fixe und variable oft schwierig und ist deshalb auch oft nur
betriebsindividuell vorzunehmen.
Fixe Kosten entstehen in gleicher Höhe zu jedem Zeitpunkt unabhängig von der derzeitigen Umsatzhöhe. Der sogenannte
break -even-Punkt (Gewinnschwelle) errechnet daher die erforderliche Umsatzhöhe bei der über die variablen Kosten hinaus
die Fixkosten gedeckt sind, also weder Gewinn noch Verlust entsteht. Denken Sie bitte daran, dass bei der Kostenaufstellung
gegebenenfalls auch Ihre notwendigen kalkulatorischen Kosten (zumindest Unternehmerlohn und Eigenmiete) berücksichtigt
werden müssen.
Das Eigenkapitalist eine wichtige Bilanzposition für die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit. Wie bereits bei der
Bilanzerläuterung ausgeführt, darf es auf keinem Fall auf der Aktivseite stehen (Überschuldung). Rein rechnerisch ergibt es
sich als Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und Schulden (Passivseite).
Einzelkostenim Gegensatz zu den Gemeinkosten entstehen sie nur im Zusammenhang mit Ihrer
Leistung und sind somit dem einzelnen Auftrag zuzurechnen. Einzelkosten stellen also in der Regel variable Kosten dar.
Fremdkapital hierzu zählt alles, was Sie nicht an Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz eingebracht haben. Zur
Finanzierung des Aktivvermögens zählen somit beispielsweise Bankkredite, Privatdarlehn, Lieferantenverbindlichkeiten,
Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, den Krankenkassen etc..
Grob wird zwischen langfristigem und kurzfristigem Fremdkapital unterschieden. Langfristig heißt ab 4 Jahre Laufzeit,
kurzfristig mit einer Laufzeit unter 1 Jahr. Dazwischen liegt das mittelfristige Fremdkapital. Zur Erinnerung: Langlebige
Anlagegüter sollen auch durch langfristiges Fremdkapital und Eigenkapital finanziert sein.
Gemeinkosten sind im Gegensatz zu den Einzelkosten nicht direkt Ihren Aufträgen zuzuordnen.
Sie betreffen Ihre gesamte Leistungspalette bzw. eine Umsatzgruppe gemeinsam. Hierzu zählen u.a. Verwaltungskosten,
Miete, Personalkosten des Büros etc.
Goldene Bilanzregel spiegelt den Idealfall wider, indem langfristige Anlagegüter vollständig durch
Eigenkapital gedeckt sind. Die Silberne Bilanzregel besagt, dass diese langfristigen Anlagegüter mindesten durch
Eigenkapital plus langfristigem Fremdkapital gedeckt sein sollen.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weist den Erfolg oder Misserfolg Ihres Wirtschaftsjahres
steuerlich aus, indem Ihre Erträge den Aufwendungen gegenübergestellt werden. Die betriebswirtschaftliche Erfolgsrechnung,
welche die Basis für unseren realistischeren Betriebsvergleich bildet, muss hingegen die kalkulatorischen Kosten mit
berücksichtigen. Auf der anderen Seite sind hingegen z . B. Sonderabschreibungen etc. als rein steuerlich bedingt dem
Erfolg wieder hinzuzurechnen. Gleiches gilt bei einer GmbH für die Körperschaftsteuer, da sie von dem Gewinn abhängt und
deshalb mit der Einkommensteuer für einen Einzelunternehmer vergleichbar ist.
Der Jahresabschluss beinhaltet die Bilanz und die GuV. Er dient zunächst vor allen Dingen Ihrer
Besteuerung durch das Finanzamt. Für die Beurteilung Ihrer betriebswirtschaftlichen Situation müssen somit die oben
angesprochenen Modifikationen vorgenommen werden. Der GmbHAbschluss weist als Anhang noch einen Lagebericht auf.
Auf jeden Fall sollten Sie den Anhang mit Erläuterungen und vor allen Dingen den Kontennachweis beachten. Letzterer wird
auch für den Betriebsvergleich benötigt, da erst hier zusammengefasste Kosten in ihren Einzelbestandteilen transparent
werden und wir Ihnen somit die volle Vergleichsfähigkeit liefern können.
Kalkulatorische Kosten auf diesen Begriff wurde oben bereits mehrfach als sehr wichtige Größe
für die betriebswirtschaftlich Beurteilung hingewiesen. Sie müssen also mindestens Ihren persönlichen Einsatz so vergütet
ansetzen, wie Sie es einen Externen dafür entlohnen müssten. Gleiches gilt für die kostenlos zur Verfügung gestellte
Immobilie, da ein Externer auch Miete verlangen würde bzw. Sie Miete von einem Dritte erzielen könnten.
Liquidität Ihre Fähigkeit, den Zahlungsverpflichtungen zu jedem Zeitpunkt sowohl betrags - als auch zeitpunktgenau
nachzukommen. Dies erfordert eine exakte und permanente Planung sowie Kontrolle sämtlicher Zahlungsein und -ausgänge
(Finanzplan). Dieser Finanzplan darf nicht dannerst ein absolutes Muss sein, wenn Sie die Bank zu seiner monatlichen
Aufstellung zwingt, denn mangelnde Liquidität führt auf Dauer zur Insolvenz, und zwar unabhängig von der Rentabilitätslage.
Auf Dauer gesehen bedingen sich aber Liquidität und Rentabilität gegenseitig und bei Problemen in einem der beiden Bereiche
„schaukeln“ sie sich gegenseitig negativ auf.
Nachkalkulation kontrolliert Ihre Angebotskalkulation, indem die tatsächlich angefallenen Stunden und
Materialaufwendungen etc. den kalkulierten Daten gegenübergestellt werden. Aus den Abweichungen der Soll- und Istdaten
müssen Sie Konsequenzen für neue Vorkalkulationen ziehen. Wichtig ist dabei auch, dass Sie Ihre notwendigen
Gemeinkostenzuschläge zumindest auf den Bruttolohn und den Materialeinsatz kennen, da sonst unliebsame
Überraschungen vorprogrammiert sind. Aus dem „Bauch heraus“ funktioniert dies nämlich heute immer seltener.
Personalnebenkosten hierzu zählen alle Personalkosten, die zusätzlich zum reinen Bruttolohn bzw. -gehalt
entstehen - also auch der Arbeitgeberanteil zur gesamten Sozialversicherung, freiwillige Sozialleistungen, betriebliche
Altersversorgung etc. Selbst bei größeren Unternehmen unserer Branche buchen diesbezüglich Steuerberater manchmal
betriebswirtschaftlich falsch, indem nur der ausgezahlte Nettolohn als Lohn oder Gehalt gebucht wird. Die Soziallasten
beinhalten dann sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil. Zusätzlich werden bei diesem Verfahren oft die einbehalten
Lohnsteuern extra gebucht. Sowohl letztere als auch der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung stellen aber den
Bruttoarbeitslohn dar. Fazit: mit solchen Daten können Sie keine aussagefähigen Gemeinkostenzuschläge errechnen, indem
die Zuordnung zu Einzel- und Gemeinkosten nicht stimmt, zumal auch keine klare Trennung zwischen Baustellenlöhnen und
Verwaltungsgehältern vorgenommen werden kann.
Produktivität Damit wird in der Regel meistens die Arbeitsproduktivität verstanden, da sie von gravierender
Bedeutung für das Betriebsergebnis in GaLaBau und Handwerk ist. Nur durch die Steigerung der Arbeitsproduktivität können
Preisverfall und Kostensteigerungen kompensiert werden. Als Messgröße für die Arbeitsproduktivität dient der sogenannte
WPK-Wert Hierbei wird die Wertschöpfung des eigenen Personals in Relation zu den gesamten Personalkosten gesetzt.
Wertschöpfung bedeutet, die gesamte Betriebsleistung abzüglich des Materialeinsatzes und eventueller Subunternehmer
-aufwendungen. Sie erhalten mit dem WPK-Wert die wichtige Aussage,wie produktiv Ihre eigenen Arbeitskräfte waren. Wenn
Sie den Wert permanent verfolgen, wissen Sie ziemlich genau warum sich die Rentabilität verschlechterte oder verbesserte. Er
sollte in der grünen Branche schon mindestens im Durchschnitt bei € 1,50 liegen, d.h., dass mit 1,00 € Personalkosten 1,50 €
Wertschöpfung erzielt werden. Sinnvoll ist es, den WPK-Wert noch nach produktiven und sogenannten unproduktiven
Personalkosten zu differenzieren, um bei Fehlentwicklungen erkennen zu können, ob eine zunehmende Unproduktivität auf
den Baustellen eingetreten ist oder ob der „Wasserkopf“ nicht mehr zu den Umsätzen passt. Aufgrund der oben bereits
angesprochenen Unzulänglichkeiten bezüglich der Personalkostenverbuchung in vielen Betrieben ist dies aber leider oft nicht
möglich.
Rentabilität Es wird zwischen diversen Arten der Rentabilitätsermittlung unterschieden. Die gängigste stellt zunächst
die Umsatzrentabilität dar. Dabei sollte der betriebswirtschaftliche Gewinn nach Abzug der eventuell notwendigen
kalkulatorischen Kosten in der Branche schon zwischen 6 und 10% des Umsatzes liegen. Die Eigenkapitalrentabilität gibt an,
wie hoch sich aufgrund des betriebswirtschaftlichen Gewinnes das eingesetzte Eigenkapital verzinste. Da leider bei vielen
Unternehmen das Eigenkapital sehr niedrig liegt bzw. sogar im negativen Bereich angesiedelt ist wird die Bedeutung der
Gesamtkapitalrentabilität heute immer größer. Diese zeigt, wie sich das Gesamtkapital (Eigen- und Fremdkapital zusammen
) verzinst hat. Faustregel: Liegt dieser Wert unter dem zu zahlenden Bankzins für Kredite, kann es u.U. spätestens bei
zusätzlicher Kreditaufnahme bedenklich werden. Das Gesamtkapital ist die Bilanzsumme und kann somit sehr einfach
abgelesen werden.
Rückstellungen Eventualverbindlichkeiten des Unternehmens, die zum Bilanzstichtag wohl feststehen, aber nicht
der exakten Höhe oder/und des Zahlungszeitpunktes nach. Beispiele: Garantierückstellungen, Prozesskosten,
Gewerbesteuern, Abfindungen etc. Die Gegenposten zu diesen Bilanzpositionen befinden sich als Kosten in der GuV und
mindern somit den zu versteuernden Gewinn im Jahr der Rückstellungsbildung. Sollten die Rückstellungen nicht oder
nicht voll aufgebraucht werden, müssen sie in späteren Jahren gewinnerhöhend aufgelöst werden und erhöhen dann die
Steuerschuld im Jahr der Auflösung.
Stundenverrechnungssatz diesen sollten Sie für Ihr Unternehmen unbedingt kennen. Er muss die
auftragsbedingten Einzelkosten decken sowie über den notwendigen Gemeinkostenkostenzuschlag die anteiligen
Gemeinkosten. Zusätzlich sollte natürlich auch noch der angestrebte Gewinn enthalten sein. Die Aufteilung Ihrer anfallenden
Kosten auf Einzel- und Gemeinkosten wirft naturgemäß immer wieder Probleme auf. Man sollte die Philosophie vertreten,
dass betriebswirtschaftlich möglichst vieles als Einzelkosten verrechnet wird. Es ist dabei klar, dass dies nicht jedes
Rechnungswesen voll hergibt und deshalb Kosten in der Praxis oft als Gemeinkosten behandelt werden, obwohl es sich
eigentlich um Einzelkosten handelt. Dann müssen die Gemeinkostenzuschläge höher ausfallen als ansonsten errechnet.
Einzelkosten zuzüglich der Gemeinkostenzuschläge führen aber unter dem Strich unabhängig von der Berechnungsart zu fast
identischen Ergebnissen bezüglich der notwendigen Stundenverrechnungssätze.
Ganz grob berechnet sich der Stundensatz wie folgt:
Stundenlohn + Lohnnebenkosten = Bruttoherstellkosten + Gemeinkosten = Selbstkosten + Gewinn = Stundenverrechnungs-
satz. Bei baustellenbezogener Berechnung werden die Gemeinkosten in allgemeine Gemeinkosten und
Baustellengemeinkosten aufgesplittet (vorausgesetzt, Ihr Rechnungswesen ermöglicht diese Splittung)
Sehen Sie einmal unsere Seminarangebote an; vielleicht ist etwas für Sie dabei ?
Die Wasserproben werden in unserem Auftrag von zwei externen, akreditierten Laboren untersucht
Clemens Dwornitzak, Stand: Oktober 2022
|
Erfahren Sie hier mehr über das einzige CO2-neutrale Klärsystem auf dem Markt! Nachhaltig, oft ohne Fremdenergie, Haltbarkeit > 30 Jahre und selbstbau- und kontrollierbar. Nur die Wartung ist extern